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   OVG Bremen, 24.08.2011 - 2 A 140/07   

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https://dejure.org/2011,35484
OVG Bremen, 24.08.2011 - 2 A 140/07 (https://dejure.org/2011,35484)
OVG Bremen, Entscheidung vom 24.08.2011 - 2 A 140/07 (https://dejure.org/2011,35484)
OVG Bremen, Entscheidung vom 24. August 2011 - 2 A 140/07 (https://dejure.org/2011,35484)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 04.09.2012 - 5 B 8.12

    Ausbildungsförderung; Anrechnung von Vermögen; Vermeidung unbilliger Härten

    OVG der Freien Hansestadt Bremen - 24.08.2011 - AZ: OVG 2 A 140/07.
  • VG München, 24.05.2012 - M 15 K 11.2978

    Ausbildungsförderung; Abfindung von 250.000,-- EUR nach einem schweren

    Auf der Rechtsfolgenseite eröffnet das Vorliegen einer unbilligen Härte grundsätzlich ein Ermessen über den Umfang der Anrechnung, wie der Formulierung " kann ... ein weiterer Teil anrechnungsfrei bleiben" zu entnehmen ist (OVG Bremen v. 24.8.2011, Az 2 A 140/07 - Juris).

    Das durch § 29 Abs. 3 BAföG eröffnete Ermessen wird aber bei Bejahung einer Härte nicht zugleich automatisch auf Null reduziert (vgl. OVG Bremen v. 24.8.2011 a.a.O.) mit der Folge, dass hier der Wert des klägerischen PKW in voller Höhe von der Vermögensanrechnung ausgenommen werden müsste und die Beklagte zur Gewährung von Ausbildungsförderung an die Klägerin zu verpflichten wäre.

    Hieraus folgt aber nicht zwingend eine Freistellung des Schmerzensgelds in voller Höhe (vgl. OVG Bremen v. 24.8.2011 a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 07.07.2021 - 4 LB 93/19

    Ausbildungsförderung; Ermessen; Erstattung; Forderung; Freibetrag; Härte,

    Der unbestimmte Rechtsbegriff der "unbilligen Härte" ermöglicht es mithin, Fallgestaltungen, in denen der Auszubildende zur Deckung seines Bedarfs auf Vermögen verwiesen wird, das entgegen der der Vermögensanrechnung zugrunde liegenden Pauschalierungen und Typisierungen für den Ausbildungsbedarf (wirtschaftlich) nicht einsetzbar ist, oder in denen die Verwertung des Vermögens zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Lebensgrundlage des Auszubildenden führen würde, angemessen Rechnung zu tragen (BVerwG, Beschl. v. 4.9.2012 - 5 B 8.12 -, juris Rn. 7 - Hervorhebung durch den Senat; vgl. ferner OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 10.4.2014 - 12 A 1157/13 -, juris Rn. 4; Bay. VGH, Beschl. v. 12.1.2012 - 12 C 11.1343 -, juris Rn. 25; OVG Bremen, Urt. v. 24.8.2011 - 2 A 140/07 -, juris Rn. 33).
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